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   BGH, 23.11.1972 - 2 StR 533/72   

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https://dejure.org/1972,3812
BGH, 23.11.1972 - 2 StR 533/72 (https://dejure.org/1972,3812)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1972 - 2 StR 533/72 (https://dejure.org/1972,3812)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1972 - 2 StR 533/72 (https://dejure.org/1972,3812)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zueignungsabsicht bei eigenmächtiger Inpfandnahme - Abgrenzung Raub von räuberischer Erpressung - Strafbares Verhalten bei eigenmächtiger Befriedigung einer behaupteten Forderung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - 2 StR 533/72
    Hierzu wird auf BGHSt 4, 105 und 17, 87 verwiesen.
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - 2 StR 533/72
    Soweit dem Angeklagten zur Last liegt, D. zur Herausgabe des Kassettenschlüssels und damit des in der Kassette befindlichen Geldes gezwungen zu haben, kommt statt Raubes räuberische Erpressung (§ 255 StGB) in Betracht (vgl. BGHSt 7, 252).
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 23.11.1972 - 2 StR 533/72
    Hierzu wird auf BGHSt 4, 105 und 17, 87 verwiesen.
  • BGH, 07.11.1974 - 4 StR 487/74

    Rechtliches Verhältnis zwischen den §§ 249, 250 Strafgesetzbuch (StGB) und

    Während beim Diebstahl der Tatbestand des § 242 StGB durch den § 243 StGB, der nur für die Strafzumessung besonders schwere Fälle beispielhaft hervorhebt, nicht berührt wird, enthält der § 250 StGB gegenüber dem § 249 StGB besondere, qualifizierte Tatbestände (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1972 - 2 StR 533/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 190/191).
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